Aufschließungsabgabe

Einheitssatz = € 550,--

Beispiel: • Grundstück 800 m², Bauklasse I, II = € 19.446,--

Nach Fertigstellung des Einfamilienhauses werden von der Marktgemeinde Petzenkirchen 1/3 der Aufschließungskosten - höchstens € 3500,-- rückerstattet.