Reisepass

Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft. 

Bitte mitbringen:

  • alten Reisepass oder bei Neuausstellung Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde
  • 1 Passfoto
  • € 75,90
  • Expresspass € 100,--

Bei Eintragung eines Kindes:
 
Ab 15. Juni 2012 benötigt jedes Kind für Auslandsreisen einen eigenen Pass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis. Die Eintragung im Reisepass eines Elternteils gilt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Auch dann nicht, wenn der Pass noch länger gültig sein sollte. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, wird vom Ungültigwerden der Kindermiteintragung nicht berührt.

  •  Geburtsurkund
  • evtl. Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Kosten:  Bis bzw. am 2. Geburtstag: gebührenfrei bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen)

Nach dem 2. Geburtstag bis 12 Jahren: € 30
• Ab dem 12. Geburtstag: € 75,90

• Wird für das Kind ein eigener Reisepass ausgestellt, so müssen alle Pässe, in denen das Kind eingetragen ist, der Behörde zur Streichung der Kindermiteintragung vorgelegt werden. Mit 15. Juni 2012, dem Zeitpunkt des Ungültigwerdens der Kindermiteintragungen, ist die Vorlage dieser Pässe nicht mehr erforderlich.

Eine Namensänderung kann nicht im Reisepass eingetragen werden. Sie müssen einen Antrag auf Neuausstellung eines Reisepasses stellen. Die Neuausstellung ist dann notwendig, wenn der Reisepass für den Grenzübertritt benötigt oder als amtlicher Lichtbildausweis verwendet wird.


Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich eingebracht werden. 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/reisepass.html