Wahlkarten

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde vor einer Wahlbehörde gewählt oder im Inland und Ausland die Briefwahl ausgeübt werden. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere können von sogenannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht werden. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Wahlrecht besitzen.

Seit 1. Juli 2007 ist auch die Stimmabgabe mittels Briefwahl möglich. Sowohl in Österreich als auch im Ausland kann die Wahlkarte dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Das bislang erforderlich gewesene, komplizierte Procedere bei der Stimmabgabe aus dem Ausland entfällt in Hinkunft. Zudem ist die Briefwahl auch überall im Inland zulässig.