Wasserabgaben und -gebühren

In der Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Petzenkirchen vom 14. September 2023 wurden mit Wirksamkeit ab 1. Oktober 2023 folgende Wasserabgaben und -gebühren beschlossen:

Wasseranschlussabgabe:

Der Einheitssatz zur Berechnung der Wasseranschlussabgabe wurde mit EUR 7,50 (exkl. USt.) festgesetzt. 

Ergänzungsabgabe:

Bei Änderung der Berechnungsfläche für eine angeschlossene Liegenschaft wird eine Ergänzungsabgabe berechnet. 

Sonderabgabe:

Eine Sonderabgabe ist zu entrichten, wenn wegen der Zweckbestimmung der auf der anzuschließenden Liegenschaft errichteten Baulichkeit ein über den ortsüblichen Durchschnitt hinausgehender Wasserverbrauch zu erwarten ist und die Gemeindewasserleitung aus diesem Grunde besonders ausgestaltet werden muss.

Bereitstellungsgebühr:

Der Bereitstellungsbetrag wurde mit EUR 20,00 pro m³/h (exkl. USt.) festgesetzt. Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) multipliziert mit dem Bereitstellungsbetrag.

Verrechnungs-größe in m³/h

Bereitstellungsbetrag

in EUR pro m³/h

Bereitstellungsgebühr in EUR

(Spalte 1 mal Spalte 2 = Spalte 3)

3

20,00

60,00

7

20,00

140,00

12

20,00

240,00

17

20,00

340,00

25

20,00

500,00

35

20,00

700,00

45

20,00

900,00

195

20,00

3.900,00

Wasserbezugsgebühr:

Die Grundgebühr wurde für 1 m³ Wasser mit EUR 1,20 (exkl. USt.) festgesetzt.