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Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Nur mehr wenige Regeln ab 16. April 2022(gültig voraussichtlich bis 8. Juli)
FFP2-Maskenpflicht gilt nur mehr
• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten,Banken, Postämtern u.ä. (lebensnotwendiger Handel)• in öffentlichen Verkehrsmitteln und den Haltestellen sowie in Taxis• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal• Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels,• Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr und• Einrichtungen zur Religionsausübung, außer diese werden zweckseiner religiösen Zusammenkunft wie z.B. einer Messe betreten
Keine Maskenpflicht mehr
• im restlichen Handel• bei Veranstaltungen• in der Gastronomie
3G - Regel• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. für Besuche und Personal
Grüner Pass• 3fach geimpft: 12 Monate gültig• 2fach geimpft und genesen: 12 Monate gültig• 2fach geimpft oder genesen: 6 Monate gültig
Weiterhin empfohlene Maßnahmen• FFP2-Maske in geschlossenen Räumen• Abstand halten• häufig Hände waschen bzw. desinfizieren
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19.04.2022