Hausordnung


                    September 2025

Hausordnung

 

Die Basis für die hier vorliegende Hausordnung bildet die „Österreichische Schulordnung“, die mit 1. September 2024 in Kraft getreten ist.

 

Verhalten in der Schule

 

Alle Personen, die sich in der Schule aufhalten, an Schulveranstaltungen oder an disloziertem Unterricht teilnehmen, haben sich nach den Grundsätzen eines verantwortungsvollen und wertschätzenden Umgangs miteinander gemäß Verhaltenskodex (Anlage A) zu verhalten.

 

In unserer Schule arbeiten und leben Kinder und Erwachsene miteinander. Damit sich alle in unserer Gemeinschaft wohl fühlen, wollen wir uns um einen hilfsbereiten, verständnisvollen und höflichen Umgang miteinander bemühen.

Mit einem freundlichen Gruß begegnen wir einander.

“Bitte” und “Danke” sind für uns oberstes Gebot.

Ein ehrliches “Entschuldige” können wir leicht annehmen.

  • Die Gemeinschaft soll durch unser Verhalten unserem Leitbild entsprechend gefördert werden.
  • Ordnung ist im gesamten Schulhaus einzuhalten.
  • Wir achten auf verantwortungsvollen Umgang mit unserer Umwelt.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für Geld- oder Wertgegenstände.
  • Für Gespräche vereinbaren die Erziehungsberechtigten Termine.
  • Um das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler zu fördern, verabschieden sich Eltern bzw. Begleitpersonen von den Kindern beim Schultor. Ebenso warten Sie beim Schultor, um Ihr Kind abzuholen!

Sicherheitsgefährdende Gegenstände und den Schulbetrieb störende Gegenstände (elektronische Geräte wie z.B. Handy oder Smartwatch) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden bzw. bleiben im Schulgebäude ausgeschaltet in der Schultasche. Derartige Gegenstände sind der Lehrperson auf Verlangen zu übergeben und bei der Schulleitung von den Erziehungsberechtigten abzuholen.

Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts bzw. der Schulveranstaltung. Um sich gut auf den Unterricht vorbereiten zu können, sollen die Kinder spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Klasse sein.

Inwieweit eine Schülerin oder ein Schüler früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts in der Schule anwesend sein darf, entscheidet die Schulleitung. Für Buskinder gibt es ab 7:00 Uhr eine Gangaufsicht.

Die Schülerinnen und Schüler haben regelmäßig teilzunehmen:

  • am Unterricht,
  • am Förderunterricht (Einteilung erfolgt durch die Klassenlehrerin),
  • an unverbindlichen Übungen, für die sie angemeldet sind,
  • an der Nachmittagsbetreuung, wenn sie angemeldet sind,
  • an den für sie vorgesehenen Schulveranstaltungen.

Die Schülerinnen und Schüler dürfen während des Vormittags- bzw. Nachmittagsunterrichts (einschließlich der Pausen) die Schule oder einen anderen Unterrichtsort nur mit Genehmigung der aufsichtsführenden Lehrperson oder der Schulleitung verlassen.

Nach Beendigung des Unterrichts hat eine Schülerin oder ein Schüler die Schule (den Unterrichtsort) unverzüglich zu verlassen, sofern nicht ein weiterer Aufenthalt bewilligt wurde. Mit dem Verlassen des Schulgebäudes sind die Kinder eigenverantwortlich.

Nach Unterrichtsschluss dürfen die Klassenräume nicht mehr aufgesucht werden.

Fernbleiben vom Unterricht und verspätetes Eintreffen

Alle Schülerinnen und Schüler unterliegen der allgemeinen Schulpflicht. 
 Verspätetes Eintreffen, das Fernbleiben oder das vorzeitige Verlassen des Unterrichts bzw. einer Schulveranstaltung ist unter Angabe eines Grundes schriftlich oder telefonisch vor Unterrichtsbeginn vom Erziehungsberechtigten in der Schule bekannt zu geben. Eine ärztliche Bestätigung kann seitens der Schule verlangt werden.

Mitwirkungspflicht der Schülerinnen und Schüler:

  • Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.
  • Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
  • Sie haben am Unterricht und an Schulveranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen.
  • Sie haben die notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem dem Unterrichtszweck entsprechenden Zustand zu erhalten.
  • Sie haben sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu behandeln.
     Für mutwillig verursachte Schäden haften die Eltern.

 

Sicherheitsbelehrungen

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Gebrauch von Maschinen und Geräten, die eine Gefährdung verursachen können, auf die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam zu machen.

Verständigungspflicht bei Erkrankung an einer anzeigepflichtigen Krankheit

Die Erziehungsberechtigten haben die Schulleitung im Falle einer Erkrankung der Schülerin oder des Schülers oder eines Haushaltsangehörigen der Schülerin oder des Schülers an einer anzeigepflichtigen Krankheit unverzüglich hiervon zu verständigen.

Erziehungsmittel

Im Rahmen des Schulunterrichtsgesetzes sind z.B. folgende Erziehungsmittel anzuwenden:

  • Bei positivem Verhalten der Schülerin oder des Schülers: Ermutigung, Anerkennung, Lob, Dank;
  • Bei einem Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers: Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, ev. unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten, Verwarnung.

Die genannten Erziehungsmittel können von der Lehrperson, vom Klassenvorstand und von der Schulleitung, in besonderen Fällen auch von der zuständigen Schulbehörde, angewendet werden.

Erziehungsmaßnahmen sollen möglichst unmittelbar erfolgen und in einem sinnvollen Bezug zum Verhalten der Schülerin oder des Schülers stehen. Sie sollen der Schülerin oder dem Schüler einsichtig sein und eine deren Erziehung fördernde Wirkung haben.

Verständigungspflicht bei Änderung wesentlicher Daten:

Die Erziehungsberechtigten haben jede Änderung der Wohnadresse der Schülerin oder des Schülers, einen Übergang des Erziehungsrechtes an andere Personen sowie sonstige Veränderungen, die die Schülerin oder den Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich zu melden.

 

 

Maßnahmen bei Verstößen gegen die Ordnung in der Schule:

Schulfremde Personen, die nicht berechtigt sind, sich in der Schule aufzuhalten oder gegen die Regeln über das Verhalten in der Schule verstoßen, können von der Schulleitung und allenfalls von mit der Aufrechterhaltung der Ordnung beauftragten Personen von der Schule verwiesen werden.

Die Schulleitung kann Personen ohne Angabe von Gründen das Betreten der Schule für bis zu einem Monat im Wiederholungsfall bis zu einem Semester, untersagen, ausgenommen Schülerinnen und Schüler, Personal der Schule und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden und des Schulerhalters.

Die Fassung dieser Hausordnung wurde im Schulforum 2025 beschlossen.

 


Verhaltenskodex

(BGBI. II Nr. 126/2024, Anlage A)

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Volksschule Petzenkirchen

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

 

Name: ___________________________________

 

Datum und Unterschrift: ____________________________________